WINI Büromöbel Georg Schmidt GmbH & Co. KG, Auhagenstr. 79, 31863 Coppenbrügge OT Marienau (WINI) gewährt als Hersteller (Garantiegeber) dem Kunden (auch Sie genannt) die nachstehend beschriebene Produktgarantie.
Wichtiger Hinweis: Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte folglich unberührt. Dieses Garantieversprechen des Herstellers verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.
Diese Garantie findet ausschließlich auf alle WINI Produkte Anwendung, sofern nicht ausd rücklich auf den Garantieausschluss hingewiesen wird. Die Garantiezeit wird weder unterbrochen noch gehemmt, wenn eine Garantieleistung erbracht wurde. Dies gilt nicht für Garantieleistungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
WINI gewährt 5 Jahre Garantie auf das mit dem Garantieversprechen beworbene Produkt. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum des erworbenen Produktes. Sollten während dieses Zeitraums Materialfehler, Herstellungsfehler, sonstige Defekte an dem von Ihnen erworbenen Produkt auftreten, so gewährt der Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
Ansprüche aus der Garantie sind ausgeschlossen, wenn
Ausgeschlossen von der Garantie sind darüber hinaus:
Zur Geltendmachung der Garantie hat sich der Kunde vor Ablauf der Garantiezeit schriftlich oder per E-Mail an WINI (Kontaktdaten siehe oben) mit folgenden Angaben zu wenden:
Achtung: Ohne Angabe dieser Daten und insbesondere der Einreichung der Rechnungskopie kann eine Garantieabwicklung abgelehnt werden, da der Garantiegeber nicht prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten ist. Der Garantiegeber wird sich mit Ihnen unverzüglich nach Geltendmachung der Garantie in Verbindung setzen und Ihnen ggf. erforderliche ergänzende Informationen für die weitere Abwicklung zur Verfügung stellen.
Die Rücksendung eines reklamierten Produktes innerhalb der Garantiezeit darf nur durch ausdrückliche Zustimmung durch WINI erfolgen. Der Transport des Garantieproduktes hat in Original- oder gleichwertiger Verpackung zu erfolgen. Sollte die Ware durch unsachgemäße Verpackung auf dem Transport beschädigt werden, haftet WINI dafür nicht.
Bei berechtigten Garantieansprüchen erfolgt die Garantieabwicklung in jedem Fall kostenfrei, d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für die Übersendung des Produktes. Falls ein Ausbau des Produktes oder von Teilen für deren Einschicken an den Garantiegeber notwendig ist, so trägt der Garantiegeber die für den Ausbau erforderlichen Kosten, die bei ihm (z.B. Anfahrtskosten oder Kosten für die Durchführung) oder einem autorisierten Dritten (z.B. Monteur des Händlers) anfallen.
Die Garantie gilt für alle Produkte die in Deutschland verwendet werden. Berechtigt zur Inanspruchnahme der Garantie ist nur der Eigentümer des Produktes, die Garantie ist nicht übertragbar. Anwendbares Recht Diese Garantie unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
WINI Büromöbel Georg Schmidt GmbH & Co. KG, Auhagenstr. 79, 31863 Coppenbrügge OT Marienau (“WINI”) als Garantiegeber gewährt dem Kunden (auch Auftraggeber genannt) die nachstehend beschriebene Produkt- sowie Nachliefergarantie.
Diese Garantie gilt neben etwaigen gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen und Rechten des Kunden bei Mängeln. Die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist unentgeltlich und diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Die Nachliefergarantie über alle WINI - Produkte beträgt 10 Jahre. Die Garantie beginnt mit dem Status Nachlieferprodukte in unseren Preislisten. Ausgenommen sind Stoffe, Dekore und Anbauteile, welche spezielle Werkzeuge bedingen. Diese Nachliefergarantie bedingt nicht einen 1 zu 1 Ersatz von Bauteilen, sondern muss lediglich die gekauften Produktfunktionen gewährleisten.
Diese Garantie findet ausschließlich auf alle WINI-Produkte Anwendung, sofern nicht im Angebots- oder Auftragserfassungsprozess ausdrücklich auf den Garantieausschluss hingewiesen wird (z.B. bei kundenspezifischen Dekoren von Drittlieferanten, konstruktiven Veränderungen, die die Stabilität des Produktes beeinträchtigen können). Die Garantiezeit wird weder unterbrochen noch gehemmt, wenn eine Garantieleistung erbracht wurde. Das gilt nicht für Garantieleistungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Der Garantiefall liegt vor, wenn ein Garantieprodukt innerhalb der Garantielaufzeit einen Defekt aufweist und kein Garantieausschluss vorliegt.
WINI gewährt eine Langzeitgarantie von 10 Jahren ab Produktionsdatum 01.01.2022, das durch den Lieferschein oder das Produktionsdatum auf dem Produktetikett unter dem Produkt kenntlich gemacht ist nach Maßgabe folgender Bedingungen:
Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Produktionsdatum gewährt WINI eine sogenannte Vollgarantie. Die Vollgarantie umfasst die Kosten für Ersatzteile, inkl. Lieferkosten, Instandsetzung des Produktes vor Ort oder im Werk.
Nach Ablauf der Vollgarantie übernimmt WINI im Rahmen der Langzeitgarantie die Kosten für sämtliche Ersatzteile zur Instandsetzung des Produktes. Die Kosten für die Durchführung der Garantiearbeiten werden inkl. der Anfahrtskosten und Frachtkosten in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden dem Kunden vor Durchführung der Garantiearbeiten im Rahmen eines Kostenvoranschlages/Angebotes schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Lehnt der Kunde das Angebot zur Durchführung der Arbeiten innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum des Angebotes ab, hat der Kunde einen Anspruch auf Lieferung der Ersatzteile zur Instandsetzung. Frachtkosten werden nicht übernommen.
Ansprüche aus der Garantie sind ausgeschlossen, wenn einer der im Abschnitt “Ausschlussgründe für Garantie” beschriebenen Gründe vorliegt.
Garantiezeit 0 – 5 Jahre
Materialkosten: Ja, Montagekosten: Ja, Frachtkosten: Ja
Garantiezeit 5 – 10 Jahre
Materialkosten: Ja, Montagekosten: Nein, Frachtkosten: Nein
Die Garantiezeit gilt bei einer üblichen industriellen Nutzung, d. h. 8-Stunden / Tag bei 220 Arbeitstagen jährlich. Bei Mehrschichtbetrieb oder 24-Stunden/Tag-Nutzung reduziert sich die Garantiezeit entsprechend.
Im Garantiefall wird WINI den Defekt - nach eigener Wahl - durch Reparatur des Garantieproduktes oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben.
Ersetzte oder ausgetauschte Produkte und Teile werden Eigentum von WINI. Stellt sich bei der Prüfung durch WINI heraus, dass kein Garantiefall vorliegt, kann WINI für die Prüfung und Bearbeitung eine Service-Gebühr in Höhe von 50 € zuzüglich der Kosten für die Reklamationsbehebung geltend machen.
Ansprüche aus der Garantie sind ausgeschlossen, wenn
Ausgeschlossen von der Garantie sind darüber hinaus:
Zur Geltendmachung der Garantie hat sich der Kunde vor Ablauf der Garantiezeit schriftlich oder per E-Mail an WINI mit folgenden Angaben zu wenden:
Ohne Angaben dieser Daten kann eine Garantieabwicklung durch WINI abgelehnt werden.
Eine Rücksendung eines reklamierten Produktes innerhalb der Garantiezeit darf nur durch ausdrückliche Zustimmung durch WINI erfolgen. Der Transport des Garantieproduktes hat in Original- oder gleichwertiger Verpackung zu erfolgen. Sollte die Ware durch unsachgemäße Verpackung auf dem Transport beschädigt werden, behält sich WINI vor, die Ware mit 50% des Originalwertes (Neuwertes) zu berechnen.
Die Garantie gilt für alle Produkte die in Deutschland verwendet werden. Berechtigt zur Inanspruchnahme der Garantie ist nur der Eigentümer des Produktes, die Garantie ist übertragbar.
Diese Garantie unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus der Garantie unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von WINI.